PKV: Wechsel in die Private Krankenversicherung soll vereinfacht werden

Die Zeitung „Welt“  will berichtet, dass die Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP aktuell plant, den Wechsel in die Private Krankenversicherung zu vereinfachen. Konkret soll der Wechsel auch dann stattgegeben werden, wenn Angestellte einmalig einen Monatseinkommen über die Versicherungspflichtgrenze von 4162,50 Euro erhalten. Bislang gilt die Regelung, dass Angestellte mindestens drei Jahre lang einen Verdienst von über 49.950 Euro (Versicherungspflichtgrenze) nachweisen müssen, um von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung wechseln zu dürfen. Beamte, Freiberufler und Selbstständige bleiben von dieser Regelung unberührt und können ohne Weiteres in die PKV wechseln.

Des Weiteren scheint die Regierungskoalition zu planen, die schon bestehende Möglichkeit zu vereinfachen, dass gesetzlich Versicherte die Kosten der Arztbehandlung erst übernehmen und anschließend die Kosten anschließend von der Krankenkasse erstattet bekommen. Dies soll die Transparenz im Gesundheitswesen erhöhen. Ob durch die Regelung der Kostenerstattung Patienten einen finanziellen Anreiz erhalten, ist bislang unbekannt. Die Regierungskoalition scheint die Umsetzung beider Entwürfe bis zum 1. Januar 2011 realisieren zu wollen.

Bislang sind 8,6 Millionen Menschen in Deutschland über die private Krankenversicherung abgesichert (ca. 10 % der Bevölkerung). Da die Verträge in der PKV privat rechtlich organisiert sind, bestehen riesige Unterschiede zur Gesetzlichen Krankenversicherung (keine einheitlichen Beitragsregelungen, unterschiedliche Leistungsangebote), doch auch innerhalb der PKV bestehen Unterschiede. Interessenten sollten sich die genauen Vertragskonditionen anschauen und auf jeden Fall einen so genannten PKV-Vergleich anstellen.

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