Versicherungspflichtgrenze 2011: Arbeitsentgeltgrenze leicht gesunken

Ministerium senkt Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze 2011 leicht

Die Versicherungspflichtgrenze 2011 wurde vom Ministerium heute neu festgelegt und soll von 49.950 Euro in 2010 auf 49.500 Euro Jahreseinkommen gesenkt werden. Damit wird ein Wechsel für versicherungspflichtige Angestellte und Arbeitnehmer ab Januar 2011 noch leichter. Die Versicherungspflichtgrenze, auch unter dem Begriff Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG bekannt sinkt damit erstmals in der Bundesrepublik. Hintergrund sind die wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise gesunkenen Reallöhne in Deutschland. Sowohl die Versicherungspflichtgrenze als auch die Beitragsbemessungsgrenze orientieren sich an der Entwicklung des Lohnniveaus.

Die Versicherungspflichtgrenze ist die Arbeitsentgeltgrenze, ab der sich versicherungspflichtige beschäftigte privat krankenversichern können. Der Gesetzgeber hat mit dieser Entgeltgrenze eine Schranke gegen den massenhaften Weggang besonders einkommensstarker Arbeitnehmer eingesetzt. Zudem soll diese Grenze sicherstellen, dass die Bürger auch auf Dauer imstande sind, privat für sich vorsorgen zu können. Gleichzeitig ist auch die Beitragsbemessungsgrenze 2011 zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung leicht gesunken, während die Beitragssätze zur Sozialversicherung geringfügig gestiegen sind. Damit steigt der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung leicht.

Abschaffung der Drei-Jahres-Regel und Verkürzung der Wartezeit für die Private Krankenversicherung

Bereits mehrfach angekündigt liegt nun auch der Gesetzesentwurf im Rahmen der Gesundheitsreform zur Abschaffung der Drei-Jahres-Frist und zur Verkürzung der Wartezeit für die Private Krankenversicherung vor. Sollte dieser Gesetzesentwurf verabschiedet werden, können Angestellte mit einem Einkommen bereits ein Jahr oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von der gesetzlichen Krankenkasse in die Private Krankenversicherung wechseln. Bislang ist eine Wartezeit von Drei Jahren in Kraft, in der das Einkommen ohne Unterbrechung oberhalb der jeweiligen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen muss.

Private Krankenversicherung vs. Gesetzliche Krankenkasse

Die Verkürzung der Wartezeit und zuletzt Vergünstigungen von Medikamenten auch für die Private Krankenversicherung machen den gesetzlichen Krankenkassen zu schaffen. Die Ausweitung der Medikamentenrabatte auch auf die PKV wurde von den Kassen zuletzt heftig kritisiert. Die GKV befürchtet eine massenweise Abwanderung der finanzstarken Mitglieder in die Private Krankenversicherung. Laut Einschätzung von Experten werden diese aufgrund günstigerer Konditionen und deutlich umfangreicherer Leistungen der PKV davon rege Gebrauch machen. Allerdings sind die Preise und Tarife der mehr als 50 Anbieter der PKV deutlich unterschiedlich, so dass sich ein PKV Vergleich in den meisten Fällen lohnt.

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