Wie die Gesundheitsreform die private Krankenversicherng stützt

Geht die gesetzliche Krankenversicherung vor die Hunde weil eine Politik pro private Krankenversicherung durchgesetzt wird? Die Gesundheitsreform jedenfalls belastet die GKV zu Gunsten der PKV. Die Beitragserhöhung von 14,9% auf 15,5% kann zum großen Boomerang für die GKV werden, während sich die PKV auf regen Neukundenzulauf freuen kann.

Die gesetzlichen Krankenkassen erwirtschaften hohe Verluste, da die notwendigen Ausgaben nicht mit entsprechenden Einnahmen kompensiert werden können. Um eine weitere Verschlechterung der finanziellen Lage zu vermeiden, wurde im November 2010 die Gesundheitsreform beschlossen, die von Gesundheitsminister Philipp Rösler seit Langem forciert wird. Kern der Gesundheitsreform ist zum einen die Reduzierung der Ausgaben, zum Beispiel über Vereinbarungen mit Apotheken oder Pharmaherstellern, aber auch über Leistungskürzungen. Zum anderen Beitragserhöhung für Versicherte von bisher 14,9% auf nun 15,5% angehoben. Gesetzliche Krankenversicherungen, die mit dieser Beitragserhöhung noch immer nicht auskommen, erhalten die Erlaubnis, Zusatzbeiträge zu erheben, die von allen Versicherten als „Kopfpauschale“ gleichermaßen zu tragen sind.

Der Unmut der gesetzlich Versicherten wird durch diese Regelungen stetig größer. Wer die Voraussetzungen erfüllt, wird nun der GKV den Rücken kehren und in eine private Krankenversicherung wechseln. Die Tarife der privaten Krankenversicherung bieten nicht nur attraktivere Leistungen, sondern oft auch günstigere Beiträge. Zudem hat jeder Versicherte die Möglichkeit, den Leistungsumfang individuell zu vereinbaren, um so den Versicherungsschutz auf die persönlichen Bedürfnisse anzupassen.

Mit Abschluss der Gesundheitsreform ist es nun deutlich einfacher, einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung vorzunehmen. So entfällt ab Januar 2011 nicht nur die bisher geltende Drei-Jahres-Frist, wonach Versicherte erst dann in die private Krankenversicherung wechseln können, wenn sie über drei Jahre ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze erzielen.

Ab Januar kann der Wechsel schon dann erfolgen, wenn die Versicherungspflichtgrenze, die für das Jahr 2011 auf 49.500 Euro festgelegt wurde, einmalig überschritten wurde. Aufgrund der vereinfachten Wechselmöglichkeiten gehen die gesetzlichen Krankenkassen davon aus, dass wohl 30.000 – 40.000 Versicherte die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen und anschließend in die PKV wechseln. Hiervon profitieren die privaten Krankenkassen, die so natürlich weitaus höhere Beitragseinnahmen generieren können.

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