Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) darf keine Tarifverträge abschließen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Dienstag. Die CGZP sei trotz der vielen von ihr abgeschlossenen Tarifverträge keine Gewerkschaft, da ihr ...
