Bundesarbeitsgericht: CGZP darf keine Tarifverträge abschließen

Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) darf keine Tarifverträge abschließen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Dienstag. Die CGZP sei trotz der vielen von ihr abgeschlossenen Tarifverträge keine Gewerkschaft, da ihr aufgrund fehlender Mitglieder die dafür erforderliche Tarifmächtigkeit fehle, hieß es in der Begründung.

Die Gewerkschaften Verdi und die Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hatten zuvor beantragt Gefälligkeitstarifverträge auch in der Leiharbeitsbranche zu unterbinden.

Diese Meldung aus Erfurt wurde am 14.12.2010 um 17:10 Uhr mit den Stichworten DEU, Arbeitsmarkt, Justiz übertragen.

We will be happy to hear your thoughts

Hinterlasse einen Kommentar