Die Bevölkerung in Schleswig-Holstein muss zwei Jahre früher als geplant an die Wahlurne. Das Landesverfassungsgericht ordnete am Montag eine frühere Neuwahl in dem Bundesland an. Laut dem Gericht muss der Landtag bis spätestens zum 30. September 2012 neu gewählt werden. Der eigentliche Wahltermin ...
