Private Krankenversicherung Versicherungspflichtgrenze 2010 2011

PKV Versicherungspflichtgrenze 2010 2011: eine wichtige Kennzahl

Die PKV Versicherungspflichtgrenze wurde eingeführt, um es Angestellten und Arbeitnehmern zu erschweren, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Damit soll die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt, regulierend wirken und die gesetzlichen Krankenkassen vor einem Wechsel in die Private Krankenversicherung abhalten. Zusätzlich zur Bestimmung einer Versicherungspflichtgrenze sieht der Gesetzgeber bis heute eine Wartezeit für Angestellte und Arbeitnehmer vor, die der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Demnach muss im Voraus ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze in den zurückliegenden drei Jahren nachgewiesen werden können, ehe eine Befreiung von der Versicherungspflicht eintreten kann und der Abschluss einer PKV möglich wird.

Versicherungspflichtgrenze Private Krankenversicherung für 2008 2009 2010 2011

Die Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze wird für jedes Jahr neu von der Bundesregierung festgesetzt. Dabei orientiert sich der Gesetzgeber an der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland. In den vergangenen Jahren ist folglich diese Entgeltgrenze kontinuierlich gestiegen. Für das kommende Jahr 2011 wird diese Entgeltgrenze noch bekannt gegeben und gilt dann ab dem 01. Januar 2011. Ferner unterscheidet der Gesetzgeber zwischen der „Allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze“ und der „Besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze“. Die besondere Versicherungspflichtgrenze gilt für Alle, die bis zum 31. Dezember 2002 in der privaten Krankenversicherung PKV versichert waren. Ansonsten gilt die allgemeine Versicherungspflichtgrenze für die Jahre 2008 bis 2010 wie folgt:

  • Versicherungspflichtgrenze 2008: 4.012,50/Monat bzw 48.150/Jahr
  • Versicherungspflichtgrenze 2009: 4.050,00/Monat bzw. 48.600/Jahr
  • Versicherungspflichtgrenze 2010: 4.162,50/Monat bzw. 49.950/Jahr
  • Versicherungspflichtgrenze 2011: steht aktuell noch nicht fest

Abschaffung der Drei-Jahres-Regel als Wartezeit für Wechsel in die Private Krankenversicherung geplant

Ab 2011 ist die Abschaffung der Drei-Jahres-Regel geplant. Damit ist die Verkürzung der Wartezeit für die Private Krankenversicherung vorgesehen. Hierzu hat die Regierung bereits einen Gesetzesentwurf erarbeitet, der schon bald verabschiedet werden soll. In Folge dessen wird es Angestellten und Arbeitnehmern bereits nach einem Jahr Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze möglich sein, sich für eine PKV zu entscheiden. Bereits im Januar 2011 wären demnach einige hundert tausend bisher gesetzlich Versicherte berechtigt, einen Wechsel in die private Krankenversicherung vorzunehmen. Während sich die privaten Versicherer über den bevorstehende Zustrom neuer Kunden freuen, bedeutet dieser Schritt eine erhebliche finanzielle Belastung für die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland.

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