Private Krankenversicherung: Neue Bestimmungen für PKV in 2011

Und wieder einmal ist ein Stichtag gekommen, ab dem 1. Januar gelten diverse Veränderungen für die Private Krankenversicherung (auch PKV genannt). Wesentliche Veränderungen, wie die Bestimmungen zum Wechsel von der Gesetzlichen Krankenversicherung in die PKV, sind somit wirksam. Gleichzeitig werden erstmals die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze gesenkt. Insgesamt können weit mehr Menschen in die PKV wechseln, es gilt die Frage zu klären, ob ein Wechsel in die PKV auch sinnvoll ist.

Die größte Veränderung ist eine Vereinfachung; bislang konnten nur solche Personen in die PKV wechseln, die in drei aufeinander folgenden Jahren jeweils die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hatten, nun gilt es diese Grenze (für 2011 49.500 Euro brutto, 2010 noch bei 49.950 Euro)nur einmal zu überschreiten. Somit entfällt die so genannte Wartefrist, der Kreis der PKV-Berechtigten wird erheblich ausgeweitet.

Die Beitragsbemessungsgrenze wurde auf 44.550 Euro festgelegt, d.h. Lohn und Gehalt oberhalb dieser Grenze werden nicht mehr zur Berechnung des Versicherungsbeitrages herangezogen. Doch für all jene, die nun anfangen euphorisch zu werden, generell werden die Beiträge für die PKV in 2011 steigen! Zumal eine Berechnung des Beitrages, wie beispielsweise bei der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht so einfach ist. Verschiedenste Faktoren, wie Alter, Beruf und Geschlecht (!) usw. werden zur Berechnung des PKV-Beitrages herangezogen. Generell gilt, da unterschiedlichste Versicherungen verschiedene PKV-Policen anbieten, Interessenten sollten im Vorfeld die PKV online vergleichen und abwägen, ob eine Private Krankenversicherung Sinn macht; schließlich ist ein Rückwechsel in die GKV äußerst schwer.

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