Die Düsseldorfer Justiz hat nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ (Donnerstagsausgabe) ein Ermittlungsverfahren gegen den früheren WestLB-Vorstandschef Thomas Fischer und weitere Manager der Landesbank eingestellt. Anlass für das Verfahren war ein Verlust der WestLB von 604 Millionen Euro beim Handel vor allem mit Aktien der Autokonzerne VW und BMW im Frühjahr 2007 gewesen. Anschließend war fast der gesamt Vorstand ausgewechselt worden.
Gegen Zahlung von Beträgen zwischen mehreren zehntausend und rund 200000 Euro soll die Staatsanwaltschaft Düsseldorf mit Zustimmung des zuständigen Gerichts die Ermittlungen gegen fast alle damaligen Vorstandsmitglieder der WestLB beendet haben, schreibt die Zeitung. Ex-Bankchef Fischer muss 150.000 Euro aufbringen. Dass Fischer zahle, sei aber „kein Geständnis“, sagt dessen Frankfurter Anwalt Eckart Hild. Sein Mandant habe sich in dieser Causa „strafrechtlich nichts vorzuwerfen“. Die Staatsanwaltschaft habe vorgeschlagen, das Ermittlungsverfahren gegen Fischer gegen eine Geldauflage einzustellen, dem habe man aus „prozessökonomischen Gründen“ zugestimmt, äußert Hild. Andernfalls wäre nämlich Anklage erhoben worden. Es hätte für Fischer „keinen Sinn gemacht, monatelang auf der Anklagebank zu sitzen, um dann einen Freispruch zu bekommen“, erklärte der Anwalt. Die Staatsanwaltschaft will nach Angaben aus Justizkreisen aber zwei ehemalige Aktienhändler der WestLB anklagen, weil sie unverantwortlich agiert und so Bankvermögen veruntreut haben sollen. Die Düsseldorfer Ermittler halten den beiden vor, risikoreiche Geschäfte verschleiert zu haben, um ihre Bonuszahlungen nicht zu gefährden. Die WestLB hatte die beiden wegen Veruntreuung von Bankvermögen, Manipulation und Insidergeschäften angezeigt. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft startete daraufhin eines der größten Ermittlungsverfahren der vergangenen Jahre in der Finanzbranche. 15 aktive und ehemalige Mitarbeiter und Manager der WestLB und weitere Akteure aus der Finanzbranche wurden unterschiedlicher Delikte beschuldigt, darunter der gesamte damalige Vorstand. Fischer und seine Kollegen sollen den Aufsichtsrat zu spät über hohe Risiken an den Börsen informiert haben. Die Manager bestritten das. Die Justiz hat die Verfahren gegen die damaligen Vorstandsmitglieder bis auf einen Fall, der aus eher formalen Gründen noch anhängig ist, nach 153a der Strafprozessordnung eingestellt. Der Paragraf besagt, von einer Anklage könne abgesehen werden, sofern die „Schwere der Schuld“ dem nicht entgegenstehe und das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung mit Auflagen beseitigt werden könne. Als Auflagen kommen insbesondere auch Zahlungen an die Staatskasse und an gemeinnützige Organisationen in Betracht, die keine Geldbuße und auch keine Strafe sind. Für die beiden einzigen aus der damaligen Zeit noch amtierenden Vorstandsmitglieder Hans-Jürgen Niehaus und Werner Taiber, deren Verfahren ebenso wie bei Fischer eingestellt wurden, können ihre Ämter behalten. Ex-Vorstandschef Fischer seinerseits kann die 3,9 Millionen Euro behalten, die ihm die WestLB laut internen Bankunterlagen nach seinem vorzeitigen Ausscheiden gezahlt hat. Außerdem bekommt Fischer mittlerweile mehrere hunderttausend Euro Ruhegehalt pro Jahr. Im Falle einer Verurteilung Fischers hätte die Landesbank versuchen können, Millionen zurückzufordern und Schadenersatz für die Verluste beim Aktienhandel geltend zu machen.
Diese Meldung der dts Nachrichtenagentur aus Düsseldorf wurde am 29.07.2010 um 01:00 Uhr mit den Stichworten DEU, Finanzindustrie, Banken übertragen.