Das Verfahren zum Tod des zweijährigen Kevin aus Bremen wird eingestellt. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung in ihrer Mittwochausgabe. Demzufolge wird es auch kein Urteil im Prozess gegen den Amtsvormund, der den Jungen nicht vor den tödlichen Misshandlungen durch dessen Stiefvater hatte bewahren können, geben.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung schlossen sich fristgerecht dem Vorschlag des Bremer Landgerichts an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Mit einer Zahlung des Amtsvormundes von 5.000 Euro an den Bremer Kinderschutzbund sieht die Staatsanwaltschaft nun von einer Fortführung des Verfahrens ab. Der Ziehvater, der den Jungen im Jahr 2006 so schwer misshandelte, dass er starb, ist 2008 zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.
Diese Meldung der dts Nachrichtenagentur aus Bremen wurde am 17.08.2010 um 18:42 Uhr mit den Stichworten DEU, BRE, Justiz, Kriminalität, Gewalt übertragen.