Dem deutschen Sportartikelhersteller Puma ist heute von einem Schiedsgericht die Übertragung der spanischen Markenrechte, die bisher beim spanischen Lizenznehmer Estudio 2000 S.A. liegen, zugesprochen worden. Damit die Übertragung wirksam wird, soll das Unternehmen allerdings eine Einmalzahlung von bis zu 98 Millionen Euro leisten. Puma hat angekündigt, das Urteil anfechten zu wollen und geht von einer Aussetzung der Zahlung aus.
Mit einer erfolgreichen Übertragung aller Wort-, Bild- und kombinierten Puma-Markenrechte lägen fortan sämtliche Markenrechte beim Unternehmen, wodurch laut Puma eine einheitliche Markenführung und -strategie gewährleistet sei.
Diese Meldung der dts Nachrichtenagentur aus Herzogenaurach wurde am 29.06.2010 um 20:01 Uhr mit den Stichworten DEU, Unternehmen, Sportartikel übertragen.