In der Affäre um erschlichene Subventionen im Wohnungsbau droht Mecklenburg-Vorpommern ein finanzieller Schaden in Millionenhöhe. Das Verwaltungsgericht Greifswald gab am 29. Juli einem Bauherrn aus Altenpleen (Nordvorpommern) Recht, der gegen die Rückzahlung von illegal erworbenen Zulagen in Höhe von 5400 Euro geklagt hatte. In der Urteilsbegründung, die der „Ostsee-Zeitung“ vorliegt, heißt es, die Gemeinde Altenpleen habe die Rückforderungsfrist von einem Jahr „grob fahrlässig“ verstreichen lassen.
Altenpleen könnte für das Land zum Präzedenzfall werden. Nach Angaben des Schweriner Finanzministeriums sind noch weitere 28 vergleichbare Verfahren mit einer Summe von 1,68 Millionen Euro anhängig. Es geht dabei um sogenannte Kerngebietsbescheinigungen für Bauten in Gebieten, die gar nicht in Kerngebieten, also Stadtzentren, liegen, obwohl sie von den Kommunen als solche ausgewiesen wurden. Zwischen 1999 und 2004 gingen in Mecklenburg-Vorpommern 20.000 Förderanträge mit einem Volumen von mehr als 400 Millionen Euro ein.
Diese Meldung der dts Nachrichtenagentur aus Schwerin wurde am 09.08.2010 um 19:30 Uhr mit den Stichworten DEU, MVP, Justiz übertragen.