Im Streit um die Präimplantationsdiagnostik (PID) nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Embryonen-Auslese bei der künstlichen Befruchtung hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Forderungen nach einer Präzisierung des Embryonenschutzgesetzes oder nach einem umfassenderen Fortpflanzungsmedizingesetz zurückgewiesen. „Ich halte nichts davon, wenn jetzt nach dem Gesetzgeber gerufen wird. In der Gesellschaft sollte die Diskussion geführt werden – unaufgeregt und differenziert. Die Debatte eignet sich weder für die Regierung noch den Gesetzgeber. Letzten Endes geht es um schwierige individuelle Gewissensentscheidungen“, sagte die Ministerin im Gespräch mit der Tageszeitung „Die Welt“ (Freitagsausgabe).
Forderungen von Unionspolitikern und den Kirchen nach einem Verbot der PID erteilte Leutheusser-Schnarrenberger eine klare Absage: „Ein explizites Verbot der PID lehne ich ab, da es der schwierigen ethischen Konfliktlage nicht gerecht wird, in der sich die Paare befinden. Ich halte es für bedenklich, genetisch schwer vorbelasteten Paaren mit Kinderwunsch die Möglichkeiten der PID vorzuenthalten. Die Liberalen haben diese Position bereits 2003 in den Bundestag eingebracht“, so Leutheusser-Schnarrenberger.
Diese Meldung der dts Nachrichtenagentur aus Berlin wurde am 08.07.2010 um 14:08 Uhr mit den Stichworten DEU, Parteien, Gesundheit, Justiz übertragen.