GS zertifizierte gartenspielgeräte bei dein-gartentraum

Dafür ausgebildete Prüfinstitutionen prüfen ein Produkt auf seine Sicherheit zugunsten der Gesundheit von Menschen. Europäische Richtlinien und begleitende Verordnungen bestimmen das nötige Maß an Sicherheit, welches Grundlage einer GS-Zertifizierung ist. Zum Einsatz kommen ökologische, messbare und designorientierte Regelungen sowie der Mehrwert einer Bedienungsanleitung zum Produkt. Fokus der Zertifizierung ist das ProdSG („Produktsicherheitsgesetz“) einem Gesetz nach Bundesrecht. Nur wenn dessen Paragraphen bei Prüfung eines Produktes wie Holzschaukel, Spielturm, usw. eingehalten werden, wird das GS-Siegel erteilt.

Dies erkennen Verbraucher am GS-Siegel

Hersteller, wie zum Beispiel die Scheffer Holz GmbH mit www.dein-gartentraum.de beantragen die Erteilung des Siegels „Geprüfte Sicherheit“ bei einer zugelassenen Prüfstelle. Diese nimmt eine „Baumusterprüfung“ vor. Welche Prüfstelle pro Region dafür kompetent ist, steht in der GS-Liste der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Hat ein Produkt die Tests erfolgreich verlaufen, wird das GS-Siegel vorübergehend erteilt. Alle 12 Monate muss eine Folgeprüfung klären, ob die Sicherheitskriterien noch zutreffen und das geprüfte Produkt selbst hinsichtlich des betriebsinternen Qualitätsmanagements noch die GS-Anforderungen erfüllt. Verbraucher erkennen also an einer GS-Zertifizierung, dass innerhalb der letzten 12 Monate ein entsprechend gekennzeichnetes Produkt in Herstellungsprozess und Gebrauchseigenschaften den Sicherheitsbestimmungen entspricht.

Jede Produktänderung benötigt eine neue GS-Prüfung

Werden nach der Erteilung des Siegels „Geprüfte Sicherheit“ an einem Produkt, wie den Spielturm mit Schaukel, relevante Veränderungen vorgenommen, muss dieses vor Neuzertifizierung wiederum untersucht werden. Vor allem, wenn die Veränderungen sich auf Vorschriften des ProdSG beziehen, darf das GS-Siegel erst nach der Neuprüfung weiterhin verwendet werden. Diese Kontrolle soll verhindern, dass Produkte nur vorübergehend nach GS-Richtlinien gefertigt und später zum Nachteil der Verbraucher verändert werden. Seit dem 01.04.2008 umfasst die Vergabeprüfung für das GS-Siegel auch die PAK Lastigkeit (PAK = „Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe“) von Produkten, die ihrem Gebrauch nach in Hautkontakt der Anwender kommen. Das können Gummierungen an Werkzeugen und Haushaltstechnik, Kunststoffbestandteile oder Beschichtungen sein.

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