Das Online-Formular, in dem Internetnutzer vorab bei Google Street View Anträge auf die Unkenntlichmachung von Häusern und Wohnungen stellen können, ist bis zum 15. September verfügbar. Das teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. Zuvor hatte Google irrtümlicherweise noch den 14. September 2010 als Fristende genannt.
Für den Postweg gilt weiterhin der 21. September als Frist. Der Online-Widerspruch gilt für die 20 Städte, die von Anfang an bei Google Street View in Deutschland verfügbar sein werden. Für alle anderen deutschen Städte und Gemeinden wird das Online-Formular bis ins nächste Jahr online zur Verfügung stehen, um auch in allen anderen deutschen Städten und Gemeinden die Vorab-Unkenntlichmachung von Bildern zu ermöglichen, bevor Street View für diese Städte und Gemeinden freigeschaltet wird.
Diese Meldung der dts Nachrichtenagentur aus Hamburg wurde am 12.08.2010 um 13:10 Uhr mit den Stichworten DEU, Internet, Telekommunikation, Computer übertragen.