Bistum Regensburg erwirkt einstweilige Verfügung gegen Blogger

Das Bistum Regensburg hat eine einstweilige Verfügung gegen Blogger am Landgericht Hamburg erwirkt. Betroffen ist insbesondere das Blog regensburg-digital.de. Hintergrund für die Verfügung sind Berichte über angebliche Zahlungen an Angehörige von Missbrauchsopfern, die dann schweigen sollten. Urteile dieser Art (also gegen meinungsfreiheitliche Belange) des Landgerichtes Hamburg sind laut Rechtsanwalt Thomas Stadler (internet-law.de) in der Vergangenheit vom BGH in der Regel aufgehoben worden.

Nun hat die erste Instanz dem Blogbetreiber Stefan Aigner von regensburg-digital bislang 3.000 Euro gekostet, um gegen die Entscheidung vorgehen zu können, benötigt der Blogbetreiber weitere 2.500 Euro. Die finanziell starke Diözese mag diese Summe ohne weiteres aufbringen, für den Blogbetreiber ist sie schier unerschwinglich. Nun sammelt das Blog Spendengelder, die im Falle eines gerichtlichen Sieges wieder erstattet werden. Dabei berief sich der Autor von regensburg-digital auf einen Bericht vom Spiegel (17. September 2007), aber auch das Magazin „Der Spiegel“ darf Behauptungen, wie die Zahlung von „Schweigegeldern“,  nicht aufstellen. Auf der Homepage des Bistums sind zwar jede Menge Lobhudeleien auf Papst Benedikt XVI. zu lesen, aber keine Stellungnahme zu diesem Vorgehen. Dabei hatte der Autor dem Bistum vorgeschlagen, die entsprechenden Abschnitte als klare Meinungsäußerung zu kennzeichnen, aber das Bistum wollte darauf nicht eingehen.

Nach dem Aufdecken der skandalösen Mißbrauchsvorwürfen könnte man von der katholischen Kirche einen sensibleren Umgang mit ihren Kritikern erwarten, insbesondere dann, wenn die jeweiligen Personen fair vorgehen . Die Selbstherrlichkeit des Bistums, das energische Vorgehen gegen die freie Meinungsäußerung wirft auf keinen Fall ein gutes Licht auf das Bistum. Freiwillige Spender können hier die Bankdaten einsehen, wie geschildert bekommen Spender ihr Geld im Fall einer Aufhebung der Verfügung zurück.

3 Comments
  1. […] auf Papst Benedikt XVI. zu lesen, aber keine Stellungnahme zu diesem Vorgehen…” (online-presseportal.de) Diskussionen und Meinungen zum Thema: "Katholische Kirche erwirkt einstweilige […]

  2. […] Bistum Regensburg erwirkt einstweilige Verfügung gegen Blogger “…dabei berief sich der Autor von regensburg-digital auf einen Bericht vom Spiegel (17. September 2007), aber auch das Magazin “Der Spiegel” darf Behauptungen, wie die Zahlung von “Schweigegeldern”, nicht aufstellen. Auf der Homepage des Bistums sind zwar jede Menge Lobhudeleien auf Papst Benedikt XVI. zu lesen, aber keine Stellungnahme zu diesem Vorgehen…” (online-presseportal.de) […]

  3. Reply
    Rürup Rente 15. September 2010 at 08:04

    Danke sehr. Der Artikel ist recht interessant und wird gut umschrieben. Sehr informativer blog.

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