Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass die Untersagung des Zusammenschlusses zwischen dem Axel-Springer-Verlag und der Fernsehsender-Gruppe ProSiebenSat.1 rechtmäßig war. Das Bundeskartellamt hatte bereits 2006 Springer den Erwerb von Geschäftsanteilen an den Fernsehsendern ...
