Zeitung: Stromkosten liegen bis zu 35 Prozent über vorgesehenem Hartz-IV-Satz

Auch nach der Hartz-IV-Erhöhung liegen die tatsächlichen Stromkosten eines Alleinstehenden um bis zu 35 Prozent über dem Hartz-IV-Satz für Strom. Das berichtet die „Bild-Zeitung“ (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf Berechnungen des Vergleichsportal „Check24.de“. Demnach liegt die Differenz im Bundesdurchschnitt bei 26 Prozent.

In keinem der deutschen Bundesländer reicht der vorgesehene Anteil der Hartz-IV-Regelleistung für Strom aus, um eine durchschnittlich anfallende Stromrechnung zu begleichen. Den Berechnungen nach zahlt ein alleinstehender Arbeitslosengeld-II-Empfänger mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 1.500 Kilowattstunden Strom im Schnitt 37 Euro pro Monat. Weil der Staat jedoch nur rund 29 Euro pro Monat für Stromkosten veranschlagt hat, zahlen Hartz-IV-Bezieher im Durchschnitt monatlich acht Euro oder 26 Prozent mehr für Strom als in den Regelleistungen vorgesehen. Auf das Jahr hochgerechnet sind das 96 Euro Mehrkosten.

Diese Meldung aus Berlin wurde am 24.02.2011 um 00:08 Uhr mit den Stichworten DEU, Arbeitsmarkt, Energie übertragen.

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