Wikileaks-Chef Assange zunächst weiter in Haft

Die Freilassung von Wikileaks-Chef Julian Assange ist zunächst für mindestens zwei Tage aufgeschoben. Nachdem am Dienstagnachmittag ein Londoner Gericht zugunsten des Kautionsantrages entschieden hatte, legte die schwedische Staatsanwaltschaft am Dienstagabend kurz vor Fristablauf Berufung gegen die Freilassung ein. Der oberste Gerichtshof in Großbritannien hat nun bis spätestens Donnerstagnachmittag Zeit, um zu entscheiden, ob der 39-Jährige auf Kaution frei kommt oder weiter in Haft bleiben muss.

Für eine Freilassung Assanges müssen mehrere Bedingungen erfüllt werden. Zum einen ist eine Kautionszahlung von 200.000 Pfund (etwa 240.000 Euro) nötig. Weiterhin muss er sich an strenge Auflagen halten, unter anderem eine Fußfessel tragen sowie sich jeden Abend bei der Polizei melden. Assange wird von schwedischen Ermittlungsbehörden Vergewaltigung sowie sexueller Belästigung von zwei Frauen vorgeworfen. Assange bestreitet die Vorwürfe und sieht sich als Opfer einer Kampagne gegen die Enthüllungsplattform Wikileaks. Die nächste Verhandlung bezüglich der Vorwürfe ist für den 11. Januar angekündigt.

Diese Meldung aus London wurde am 14.12.2010 um 20:51 Uhr mit den Stichworten Großbritannien, Internet, Leute, Justiz übertragen.

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