Unionsfraktions-Vize will Bauprojekte-Kläger an Folgekosten beteiligen

Der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Arnold Vaatz, hat gefordert, Kläger, die aus einem nichtigen Grund mit Klagen Bauprojekte verzögern, „am volkswirtschaftlichen Risiko“ zu beteiligen. „Klagen, die nur verzögern und verteuern, müssen für den Kläger Folgen haben, die ihm den angerichteten Schaden verdeutlichen“, so Vaatz gegenüber dem Nachrichtenmagazin „Focus“. Der Zoologe und Buchautor Josef Reichhoff hält den vorgeblichen Schutz des Juchtenkäfers als Grund für ein Baumfällverbot auf dem Areal des Großbauprojekts Stuttgart 21 für „absurd“.

Dieser Käfer komme natürlicherweise gar nicht in Deutschland vor, sagte Reichhoff. „Der Käfer lebt im Stuttgarter Park auf Platanen, die dort ohne Zutun des Menschen nie wachsen würden, weil sie in Deutschland natürlicherweise gar nicht vorkämen. Ein orthodoxer Naturschützer müsste also gerade fordern, dass diese Bäume gefällt werden. Die Stuttgarter Population des Käfers hat außerdem für den Fortbestand der Art keine Bedeutung.“

Diese Meldung aus Berlin wurde am 10.10.2010 um 10:37 Uhr mit den Stichworten DEU, Parteien, Zugverkehr, Proteste übertragen.

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    Frank Breining 10. Oktober 2010 at 12:43

    Keine der bisherigen Klagen, die zu irgendeiner Verzögerung oder irgendeiner Kostensteigerung des Projekts geführt hat, wurde aus „nichtigem Grund“ geführt. Klagen aus nichtigem Grund würden von der Justiz auch unmittelbar abgelehnt werden. Dieser Vorwurf ist ebenso stets wiederkehrend wie falsch und aus meiner Sicht Teil der Entwertungsstrategie der Verantwortlichen für das unterirdische Milliardenbahnhofsprojekt.

    Schützenswerte Arten sind schützenswerte Arten, ganz egal, weshalb sie sich dort befinden, wo sie sich befinden. Wie ist eigentlich nach der Mensch nach Stuttgart gekommen? Oder wurden wir Schwaben aus der Erde des Schloßgartens geformt?

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