Todesschuss auf Kameraden: Vorwürfe gegen Bundeswehrsoldat erhärten sich

Im Fall des tödlichen Schusses auf einen Bundeswehr-Soldaten in Afghanistan haben sich die Vorwürfe gegen den Schützen erhärtet. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „Focus“. Demnach geht die Staatsanwaltschaft Gera bei ihren Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung davon aus, dass der 21 Jahre alte Hauptgefreite aus Thüringen am 17. Dezember mit ausgestrecktem Arm auf seinen gleichaltrigen Kameraden geschossen hat.

Er traf den Soldaten aus Bayern, der nur 1,50 Meter von ihm entfernt stand, im Bereich der rechten Augenbraue. Dies hatte eine Untersuchung der Feldjäger kurz nach der Tat ergeben, auf die sich die Staatsanwaltschaft nun stützt. Laut Staatsanwalt Jens Wörmann wird weiterhin nicht ausgeschlossen, „dass das Opfer bei sogenannten Schießspielen ums Leben gekommen ist“. Der Schütze selbst hatte laut „Focus“ in einer Vernehmung durch Feldjäger zwei Tage nach dem Zwischenfall angegeben, er habe seine Dienstpistole im entscheidenden Moment auf den Boden gerichtet. Vom späteren Opfer sei er drei bis vier Meter entfernt gewesen. Den Ermittlern zufolge wäre das Projektil unter diesen Umständen jedoch in den Boden eingeschlagen. Eine ballistische Untersuchung in Afghanistan ergab „Focus“ zufolge, dass der 1,70 Meter große Schütze „die Waffe am nach vorn gestreckten Arm in Richtung des Hauptgefreiten O. gehalten haben“ muss. Nur so sei es zu erklären, dass das Projektil den 1,80 Meter großen Mann in die Schläfe traf. Es trat am Hinterkopf aus, durchschlug die Zeltwand in einer Höhe von 1,62 Metern und flog auf nahezu gleicher Höhe in ein neun Meter entferntes Nachbarzelt. Man könne „von einer ziemlich geraden Flugbahn des Projektils ausgehen“, zitiert das Magazin aus dem Ermittlungsbericht. Ein waffentechnisches Gutachten des Thüringer Landeskriminalamtes hatte bereits Zweifel an den Aussagen des Schützen aufkommen lassen. Der beschuldigte Soldat hatte den tödlichen Schuss damit erklärt, dass das Magazin seiner Pistole „P8“ klemmte und er deshalb mit der linken Hand auf den Magazinboden geschlagen habe. Dabei sei der Schuss gefallen. Die Gutachter stellten jedoch fest, dass die Waffe einwandfrei funktionierte.

Diese Meldung aus Berlin wurde am 26.02.2011 um 09:13 Uhr mit den Stichworten DEU, Afghanistan, Militär, Justiz übertragen.

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