Präses Schneider plädiert für begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik

Der amtierende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der rheinische Präses Nikolaus Schneider, plädiert in der Debatte über den Embryonenschutz für eine begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID). Im Interview mit der Tageszeitung „Die Welt“ (Dienstagausgabe) sagte Schneider: „Ich habe viel Sympathie für das Bestreben, die PID unter eng gefassten Bedingungen zuzulassen, sie also nur dann zu erlauben, wenn die Eltern die Anlage zu schwersten Erbkrankheiten in sich tragen und die stark begründete Gefahr besteht, dass sie diese Krankheiten an ihr Kind weitergeben. Natürlich besteht die Gefahr, dass jede gesetzliche Eingrenzung nach und nach ausgehöhlt wird, deshalb muss ein Gesetz in Sachen PID sehr sorgsam bedacht werden.“

Schneider favorisiert damit einen anderen Weg als der Vorsitzende der Deutschen Katholischen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, der sich in der „Welt“ am Montag für ein Verbot der PID ausgesprochen hatte. Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden durch künstliche Befruchtung entstandene Embryonen vor der Einsetzung in den Mutterleib darauf hin untersucht, ob sie die genetische Anlage zu schweren Erbkrankheiten in sich tragen. Dieses Verfahren, das mit der Verwerfung geschädigter Embryonen verbunden ist, haben viele europäische Länder erlaubt, doch galt es bis vor kurzem in Deutschland aufgrund des Embryonenschutzgesetzes als verboten. Im Sommer jedoch urteilte der Bundesgerichtshof, das Embryonenschutzgesetz verbiete die PID keineswegs, diese sei mithin erlaubt. Derzeit wird in den Bundestagsfraktionen vor allem von Union und FDP diskutiert, ob und wie man die PID nun neu regeln solle.

Diese Meldung aus Hannover wurde am 11.10.2010 um 14:06 Uhr mit den Stichworten DEU, Religion, Gesundheit übertragen.

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