Opposition kritisiert Bundesregierung für Rettungsaktion in libyscher Wüste

Abgeordnete der Oppositionsparteien haben der Bundesregierung vorgeworfen, das Parlament bei der Rettungsaktion „Operation Pegasus“ in der libyschen Wüste unzulässig umgangen zu haben. „Es ist richtig, dass man die Leute evakuiert hat. Die Regierung kann aber nicht so tun, als hätte das mit dem Bundestag nichts zu tun“, sagte der Obmann der Grünen im Verteidigungsausschuss, Omid Nouripour, gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ (Freitagausgabe).

Bei der Rettungsoperation Ende Februar wurden 132 Ausländer (darunter 22 Deutsche) aus der libyschen Wüste durch bewaffnete Kräfte der Bundeswehr evakuiert. Jeder bewaffnete Einsatz der Bundeswehr im Ausland bedarf aber nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz der Zustimmung des Bundestages. Bei „Gefahr im Verzug“ muss diese zwar nicht zwingend vorher eingeholt werden, muss in diesem Fall aber zügig im Nachhinein erfolgen. Eine Einverständniserklärung des Bundestages ist nach Darstellung des Auswärtigen Amtes aber nicht nötig, weil sich die Aktion im Nachhinein nicht als bewaffneter Einsatz, sondern als „gesicherter Evakuierungseinsatz mit humanitärer Zielsetzung“ erwiesen habe. Dies sei eine „recht kuriose Rechtsauffassung“, kritisierte der Justiziar der Linksfraktion, Wolfgang Neskovic. „Immer wenn ein Rettungseinsatz glimpflich ausgeht, kann die Regierung ohne das Parlament handeln. Wenn es aber Schüsse oder auch Tote gibt, dann sollen die Parlamentarier im Nachhinein dafür ihren Kopf hinhalten“, so Neskovic. Notfalls wolle er seiner Fraktion den Gang zum Bundesverfassungsgericht empfehlen.

Diese Meldung aus Berlin wurde am 10.03.2011 um 20:38 Uhr mit den Stichworten DEU, Libyen, Parteien, Militär, Weltpolitik übertragen.

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