Nachforderungen für Krebsarznei "äußerst fragwürdig"

Nachforderungen von Apotheken an Krebskranke haben das Bundesgesundheitsministerium auf den Plan gerufen. Die Nachforderungen von bis zu 52.000 Euro für längst beglichene Medikamenten-Rechnungen beurteilt das Ministerium dem Nachrichtenmagazin „Focus“ zufolge als „rechtlich höchst fragwürdig“. Im Streitfall dürfte die Forderung gerichtlich nicht durchsetzbar sein, heißt es in der Expertise.

Patienten wurde geraten, Kontakt mit ihrer Versicherung aufzunehmen.

Diese Meldung aus Berlin wurde am 22.01.2011 um 09:57 Uhr mit den Stichworten DEU, Gesundheit übertragen.

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