Kosten für künstliche Befruchtungen künftig von Steuer absetzbar

Ehepaare können die Kosten für künstliche Befruchtungen künftig von der Steuer absetzen. Wie der „Spiegel“ berichtet, gelte dies sogar dann, wenn die Spermien von einem anonymen Spender, also einer Samenbank, kommen. Der Bundesfinanzhof gab damit der Klage eines Paares statt, das 21.345 Euro für eine In-vitro-Fertilisation gezahlt und diese Kosten als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend gemacht hatte.

Aufgrund einer Krankheit konnte der Ehemann keine Kinder zeugen. Deshalb nutzte das Paar eine Samenspende. Diese diente nach bisheriger Ansicht nicht der Heilung oder Linderung der Krankheit. Daran hält das Gericht nicht mehr fest. Die Befruchtung der Ehefrau mit Fremdsamen sei eine medizinische Maßnahme, weil sie eine behinderte Körperfunktion des Ehemannes ersetze, heißt es in dem Urteil.

Diese Meldung aus München wurde am 19.02.2011 um 11:14 Uhr mit den Stichworten DEU, Gesundheit, Justiz übertragen.

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