Generalstaatsanwalt zufrieden mit Strafe gegen Vater von Tim K.

Mit dem Urteil gegen den Vater des Amokschützen von Winnenden ist Stuttgarts Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger „überaus zufrieden“. Pflieger sagte dem Nachrichtenmagazin „Focus“, erstmals habe ein deutsches Gericht klar gemacht, dass das falsche Aufbewahren einer Waffe nicht nur ein Verstoß gegen das Waffengesetz, sondern auch eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch bedeuten könne. Das Stuttgarter Landgericht hatte den Vater von Tim K. wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.

Tim hatte im März 2009 eine Pistole aus dem elterlichen Schlafzimmer entwendet, mit dieser Waffe 15 Menschen umgebracht und sich schließlich selbst erschossen. Das Strafmaß berücksichtigt laut Pflieger das schwere Leid des Vaters als durchaus strafmildernd. Dennoch tauge es als „deutliche Mahnung“ für alle Waffenbesitzer und zeige, wie gefährlich das schlampige Verwahren einer Waffe sei.

Diese Meldung aus Stuttgart wurde am 12.02.2011 um 10:28 Uhr mit den Stichworten DEU, Gewalt, Justiz übertragen.

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