Finanzielle Entschädigung für kirchliche Missbrauchsopfer rückt näher

Die katholische Kirche will zukünftig sexuellen Missbrauch „unmittelbarer“ als bisher bei der Staatsanwaltschaft anzeigen, allerdings nicht in jedem Fall von Beginn eines Verdachts an. Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann aus Trier, meinte dazu, man müsse die „Anzeigepflicht und die Sorge um die Opfer in Einklang bringen“, berichtet der „Spiegel“. Das künftige Vorgehen beim Umgang mit sexuellem Missbrauch regeln die überarbeiteten Leitlinien der Bischofskonferenz, die am Dienstag veröffentlicht werden sollen.

Die neuen Leitlinien gelten nicht nur für den engeren Kreis von Geistlichen, sondern erstmals auch für Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz. Sämtliche 27 Bistümer wollen sie sofort übernehmen, die Ordensgemeinschaften jedoch wurden nur um eine Übernahme „gebeten“, da sie nicht der Bischofskonferenz unterstehen. Dort werden abweichende Regularien erwartet. Zahlreiche Vertreter von Missbrauchsopfern hoffen nach der monatelangen Debatte über Missbrauch vor allem auf klare Aussagen über eine finanzielle Entschädigung. Dazu mochte sich Ackermann zwar nicht konkret äußern, doch die Bischofskonferenz werde „sich Entschädigungsforderungen nicht verschließen“.

Diese Meldung aus Trier wurde am 28.08.2010 um 11:59 Uhr mit den Stichworten DEU, Religion, Justiz, Kriminalität übertragen.

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