Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung ausgeweitet

Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) erhält mit Inkrafttreten des Restrukturierungsgesetzes neue Aufgaben. Wie die FMSA am Mittwoch mitteilte, verwaltet sie ab Jahresbeginn 2011 den Restrukturierungsfonds und erhebt die Bankenabgabe. Darüber hinaus verwaltet die FMSA weiterhin den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin).

Das neue Gesetz sieht ein differenziertes Verfahren zur Sanierung und Restrukturierung von Kreditinstituten vor, um die Finanzmärkte zu stabilisieren. Die Bankenaufsicht kann dabei Maßnahmen ergreifen, um die systemrelevanten Teile eines Instituts zu schützen, die dann fortgeführt und saniert werden, während die im übertragenden Institut verbleibenden nicht systemrelevanten Vermögensteile gegebenenfalls in einem Insolvenzverfahren abgewickelt werden können. Das Gesetz sieht zudem vor, dass der Restrukturierungsfonds die Brückenbank mit Eigenkapital ausstatten oder Garantien an die Brückenbank vergeben kann. Zur Finanzierung dieser Instrumente erhebt die FMSA ab 2011 die Bankenabgabe. Der weiterhin von der FMSA verwaltete SoFFin vergibt ab Jahresende 2010 keine neuen Leistungen mehr an Kreditinstitute.

Diese Meldung aus Frankfurt/Main wurde am 29.12.2010 um 12:37 Uhr mit den Stichworten DEU, Finanzindustrie übertragen.

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