Arbeitsagentur-Vorstand Alt: Höheres Schonvermögen für Hartz-IV-Empfänger ohne Wirkung

Die Erhöhung des Schonvermögens für Hartz-IV-Empfänger von 250 auf 750 Euro pro Lebensjahr bleibt laut Einschätzung von Heinrich Alt, Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, ohne Wirkung. „Nach unseren Beobachtungen hat die Erhöhung des Schonvermögens in der Praxis keine relevante Rolle gespielt“, sagte Alt der „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe). „Wir hatten bereits mit den alten Freibetragsregelungen kaum Ablehnungen wegen zu hohen Vermögens. Die Realität sieht eher so aus, dass wir in der Grundsicherung über verschuldete Haushalte sprechen und nicht über ein zu dickes Sparbuch.“

Seit Mitte April können Hartz-IV-Empfänger insgesamt bis 48 750 Euro als Altersvorsorge behalten, dreimal so viel wie zuvor.

Diese Meldung aus Berlin wurde am 07.12.2010 um 00:20 Uhr mit den Stichworten DEU, Arbeitsmarkt übertragen.

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