ADAC: Schäden durch E10 werden an Verbrauchern hängen bleiben

Motorschäden durch den Biosprit E10 werden nach Einschätzung des ADAC an den Verbrauchern hängen bleiben. „Den Schaden trägt der Autofahrer“, sagte Maximilian Maurer vom ADAC dem „Tagesspiegel“ (Dienstagausgabe). Zwar könne man den Hersteller in die Haftung nehmen, wenn das Modell auf der Unbedenklichkeitsliste der Deutschen Automobil Treuhand steht.

Aber der Geschädigte müsse nachweisen, dass die zerstörte Dichtung oder der korrodierte Tank wirklich durch das E10 angerichtet worden ist. Das sei schwierig „Man muss lückenlos nachweisen, dass man immer richtig getankt hat“, warnt Maurer.

Diese Meldung aus München wurde am 07.03.2011 um 18:21 Uhr mit den Stichworten DEU, Straßenverkehr übertragen.

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