![BFH erklärt Einkommensteuerschuld für das Todesjahr des Erblassers für abzugsfähig](https://www.online-presseportal.com/wp-content/themes/rehub/images/default/noimage_765_460.jpg)
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Fest stand bereits, dass Erben gemäß § 1967 Abs. 1 BGB für Schulden, die der Verstorbene hinterlassen hat, haften und dass auch die noch nicht bezahlte ...