STADTINFO AG stellt kostenlosen rechtssicheren Disclaimer auf www.anwaltinfos.de zur Verfügung

Das Unternehmen STADTINFO AG stellt im Rahmen seines Projektes www.anwaltinfos.de Webseitenbetreibern sowie auch Betreibern von Onlineshops einen rechtssicheren Disclaimer zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Unter dem Link http://www.anwaltinfos.de/muster-disclaimer.html ist es möglich, den Disclaimer und die angebotene Datenschutzerklärung an den eigenen Bedarf anzupassen, indem die gewünschten Bestandteile passend zum Inhalt der eigenen Webseite durch das Setzen von Häkchen ausgewählt werden können. Im Anschluss wird ein passender Disclaimer automatisch zusammengestellt und Nutzer können den entsprechenden Quellcode entnehmen und in ihre Webseite einbauen.

Ein Disclaimer ist für Webseitenbetreiber ein wichtiger Bestandteil der Webseite, so dass die Rechtssicherheit grundsätzlich im Vordergrund stehen sollte. Der Begriff Disclaimer steht im Bereich des Internetrechts für den Haftungsausschluss, auf dessen Notwendigkeit der Bundesgerichtshof am 30. März 2006, AZ: I ZR 24/03, praktisch noch einmal verwiesen hat – und ebenso auch auf die Notwendigkeit diesen zu beachten. Hierbei geht es nicht ausschließlich um gesetzte Links oder Hyperlinks, sondern vielmehr um die Distanzierung von Fehlinformationen, die mit dem Setzen der Links in Zusammenhang stehen, sowie den Konsequenzen, die aus der Übernahme einer Fehlinformation im guten Glauben entstehen können.

Ein wichtiger Punkt in Bezug auf Webseiten und E-Commerce ist auch der Datenschutz. Betrachtet man die Datenschutzerklärung auf vielen, im World Wide Web verfügbaren Webseiten, würden die meisten Juristen diese wohl als bedenklich betrachten. Das für Deutschland zutreffende Datenschutzrecht ist überaus komplex und beinhaltet länderspezifische Regelungen, die ebenso Anwendung finden wie das Bundesdatenschutzgesetz selbst. Für Anbieter von Onlineshops ist auch das Telemediengesetz ein wichtiger Bestandteil der Datenschutzerklärung und sollte Anwendung bei der Erstellung einer solchen finden. Diese Aspekte sind für Webseitenbetreiber ohne die Hilfe eines kompetenten Juristen nur schwer zu beachten. Durch das kostenlose Angebot der STADTINFO AG bietet sich allerdings die Möglichkeit, Disclaimer und Datenschutzerklärung gleichermaßen rechtssicher in die eigene Webseite einbinden zu können.

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