Spedition Rücksendekosten bei neuer Widerrufsbelehrung 2014

Aktuell befassen sich verschiedene News immer weitreichender mit Informationen über die neue Widerrufsbelehrung 2014, die ein neues Widerrufsrecht notwendig gemacht hat, welches am 13. Juni 2014 in Kraft tritt. Dieses sorgt für einige Änderungen in Bezug auf die Widerrufsbelehrung und auch die Gestaltung der Onlineshop AGB, die teilweise an die neuen Bedingungen anzupassen sind.

Problematisch gestaltet sich für Online Händler und eBay Verkäufer insbesondere auch die neue Regelung in Bezug auf die Rücksendekosten. Zwar erscheinen hier die Regelungen zunächst da einfach, da künftig der Verbraucher und nicht der Online Shop Betreiber die Rücksendekosten zu tragen hat, wirken sich jedoch kompliziert aus, wenn die Waren durch eine Spedition geliefert werden müssen.

Die neue gesetzliche Regelung gibt grundsätzlich vor, dass die Kosten für die Lieferung dem Verbraucher durch den Shopbetreiber bereits vor der Bestellung mitzuteilen sind. Dies ist jedoch insbesondere bei Speditionslieferungen kaum möglich, da die Kosten von verschiedenen Faktoren abhängig sind und nicht vom Internetshop Betreiber selbst. So gestalten sich entsprechende Kosten beispielsweise abhängig von der beauftragten Spedition und der genauen Entfernung zwischen dem Wohnsitz des Verbrauchers und dem Geschäftssitz des Webshop Betreibers

Dies kann dazu führen, dass eine genaue Kostenangabe nicht möglich ist, was bedeutet, dass Händler eventuell die Kosten selbst tragen müssen, wenn sie keine Abmahnung riskieren wollen.

Mehr Infos unter www.Händlerschutz.com

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