Ein Rücktritt würde den Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) nach dem Drama bei der Loveparade mit 21 Toten teuer zu stehen kommen. Das Landesbeamtengesetz sieht einen Rücktritt aus politischen Gründen nicht vor. Sauerland müsste einen Antrag auf Entlassung stellen.
Wer das aber tut, „verliert sämtliche Ansprüche auf Dienstbezüge und Versorgung“, erklärte Heinz Wirz, Justiziar des nordrhein-westfälischen Steuerzahlerbundes, gegenüber der „Neuen Presse“ (Freitagausgabe). Verloren wären damit auch die Pensionsansprüche, die sich Sauerland vor der Wahl 2004 in langen Jahren als Oberstudienrat im benachbarten Krefeld erworben hat. „Das ist knallhart“, so Wirz. Der dann Ex-Beamte würde lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Duisburgs OB verdiene als B10-Beamter ein Grundgehalt von 10.582,30 Euro (plus Zulagen). Für 2009 gab er zusätzliche Nebeneinkünfte von 16.100 Euro im Jahr an. Pensionsansprüche blieben Sauerland nur erhalten, wenn er seine 2014 endende Amtszeit abschließen oder vorher abgewählt würde, schreibt die Zeitung weiter.
Diese Meldung der dts Nachrichtenagentur aus Duisburg wurde am 29.07.2010 um 19:01 Uhr mit den Stichworten DEU, NRW, Unglücke übertragen.