Rücksendekosten und Transportkosten bei neuen Widerrufsbelehrung 2014

Durch das neue Verbraucherrecht, welches am 13. Juni 2014 in Kraft tritt, wobei auch gleichermaßen ein neues Widerrufsrecht zum Tragen kommt, ergeben sich für Online Händler und eBay Shopbetreiber verschiedene Änderungen in Bezug auf Rücksendekosten und Transportkosten. Diese sowie weitere Änderungen erfordern ebenso eine neue Widerrufsbelehrung 2014 sowie Änderungen der Webshop ABG, die an die neuen Regelungen angepasst werden müssen.

Die News in Bezug auf die neuen Regelungen für online Shop Betreiber werden mit durchaus gemischten Gefühlen betrachtet. Zwar dienen die in erster Linie dazu, den Verbraucher beim Einkauf im Onlineshop zu schützen und Rechtssicherheit auch grenzüberschreitend zu gewähren, stellen allerdings auch Internetshop Betreiber vor eine schwierige Aufgabe, die neuen Widerrufsbelehrungen sinnvoll in den eigenen Webshop zu integrieren.

Im Hinblick auf die Versandkosten bestimmt die neue Gesetzeslage, dass zukünftig Händler Verbrauchern auch eventuelle Zahlungen für die Warenlieferung zurückerstatten müssen. Allerdings ist die Kostenerstattung lediglich begrenzt auf Standardlieferungen. Verbraucher, die ich für eine andere Lieferart als die vom Händler standardmäßig angebotene entschieden haben, haben somit keinen Anspruch auf die Rückgewährung der daraus entstehenden Mehrkosten.

Hierbei muss allerdings gegeben sein, dass sich der Verbraucher bewusst für eine teurere Lieferung entschieden hat. Bietet der Händler ausschließlich teurere Liefermöglichkeiten an, so sind die Kosten voll zu erstatten.

Mehr Infos unter www.Händlerschutz.com

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