Der Deutsche Lotto- und Totoblock sieht das Staatliche Glücksspielmonopol durch das Sportwetten-Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gefestigt. Die Richter hatten am Mittwoch entschieden, dass das staatliche Sportwettenmonopol zulässig ist, wenn es konsequent dem Spielerschutz und der Suchtbekämpfung dient. „Das Modell einer Teilkommerzialisierung der Wetten ist hiermit vom Tisch, weil sie die Inkohärenz der Regelungen noch erweitern würde“, erklärte Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern.
Die Entscheidung sei ein wichtiges Signal an die Ministerpräsidenten, dass „nur ein Staatsvertragsmodell mit einer kohärenten Regelung mit höherrangigem Recht vereinbar“ sei, so Horak weiter. Die Länder seien jetzt erst recht gefordert, an der Fortschreibung des Staatsvertragsmodells festzuhalten.
Diese Meldung aus München wurde am 25.11.2010 um 11:34 Uhr mit den Stichworten DEU, Glücksspiel, Justiz übertragen.