Keine Programmierarbeiten zur neuen Widerrufsbelehrung 2014

Durch ein, am 13. Juni 2014 in Kraft tretendes neues Widerrufsrecht und damit Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie kommen für online Händler und eBay Shopbetreiber verschiedene Änderungen wie die neue Widerrufsbelehrung 2014 zu. Hierdurch ergeben sich für Onlineshop Händler neue Informationspflichten, die auch eine Überarbeitung der AGB und der Widerrufsbelehrung notwendig machen.

Die vorangegangen News zu der neuen Gestaltung haben zuerst vermuten lassen, dass dies eine Umprogrammierung für Internetshop Betreiber mit sich bringt, was jedoch nicht zwangsläufig sinnvoll ist. Allesdinge ergibt sich durch die neue Widerrufsbelehrung für einen Webshop durchaus eine gewisse Komplexität, da die Belehrung des Verbrauchers, gemäß dem geltenden Widerrufsrecht und dem gesetzlichen Muster der Widerrufsbelehrung, auf die entsprechende Bestellsituation im online Shop zugeschnitten sein muss.

Inwieweit dies umsetzbar ist, bleibt abzuwarten, da nicht davon auszugehen ist, dass ausschließlich eine Art von Bestellsituation in Online Shops gegeben ist. Zwar dient die Änderung im Grunde dazu, die Rechtslage für den Verbraucher zu vereinfachen, kann jedoch auch dazu führen, dass künftige Widerrufsbelehrungen schwerer verständlich werden.

Darüber hinaus schließen die neuen Informationspflichten für Onlineshops eine einheitliche Widerrufsbelehrung fast vollständig aus, was die Umsetzung grundsätzlich erschwert bis fast unmöglich macht. Denn im Grunde ist es nicht möglich, eine Widerrufsbelehrung in der Form zu gestalten, dass sie sich in Echtzeit dem Bestellvorgang anpasst.

Mehr Infos unter www.Händlerschutz.com

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