Ausschlüsse im neuen Widerrufsrecht 2014 für eBay & Co.

Aktuelle News setzen sich derzeit mit wichtigen Informationen für online Händler und eBay Händler auseinander, die sich auf ein neues Widerrufsrecht beziehen, welches ab Mitte Juli 2014 in Kraft treten wird. Die neue Widerrufsbelehrung 2014 dient dem weiterführenden Verbraucherschutz, beinhaltet jedoch auch Vorteile für Shopbetreiber, die ihr Augenmerk vor allem auf die neue Gestaltung des Widerrufs in den AGB als auch Fristen, Ausschlüsse und Erlöschungsgründe legen sollten.

Erfreulich stellt sich beispielsweise für Webshop Betreiber dar, dass durch die neue Gesetzeslage z. B. Gesundheits- und Hygieneartikel vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen für den Ausschluss erfüllen. Grundlage der neuen Ausschluss- und Erlöschensgründe stellt § 312g Absatz 2 BGB dar.

Darüber hinaus ist das Widerrufsrecht auch bei Waren ausgeschlossen, deren Herstellung durch den Onlineshop kundenspezifisch erfolgt ist oder zugeschnitten ist auf dessen persönlichen Bedarf, so dass ein anderweitiger Verkauf durch den Internetshop Betreiber nur schwer möglich ist. Dies bezieht sich ebenso auf Kleidung, die nach Maßen des Verbrauchers angefertigt wurde sowie auch auf Schmuckstücke, die durch den Online Shop Betreiber für den Kunden mit einer persönlichen Gravur versehen wurden.

Zusätzlich gilt der Ausschluss für alkoholische Getränke, deren Wert den Marktschwankungen unterlegen ist und die erst nach frühestens 30 Tagen nach Abschluss des Vertrages geliefert werden können sowie für weitere Produktkategorien, die bisher nicht erfasst wurden.

Mehr Infos unter www.Händlerschutz.com

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