ACAD WRITE nimmt Stellung zu Vorschlägen des Hochschulverbands

Prof. Bernhard Kempen, Präsident des Deutschen Hochschulverbands, hat sich als Reaktion auf jüngste Plagiatsfälle mit zwei Vorschlägen zu Wort gemeldet. Zunächst sollen nach seinen Vorstellungen Doktortitel nach zehn Jahren nicht mehr entzogen werden können. Darüber hinaus soll ein Straftatbestand geschaffen werden, um Ghostwriter und ihre Kunden strafrechtlich verfolgen zu können.

Verjährungsfrist für Plagiate

In der Kombination klingen beide Forderungen merkwürdig. Für Wissenschaftler seiner Generation fordert Prof. Kempen quasi eine Generalamnestie für wissenschaftliche Betrugsfälle, für junge Wissenschaftler aber eine umso strengere Bestrafung, für die eigens ein neuer Straftatbestand geschaffen werden soll. Dabei ist offensichtlich, dass Plagiatsjäger insbesondere in Arbeiten aus jener Zeit fündig werden, in denen sich Plagiatoren mangels technischer Aufklärungsmöglichkeiten sicher wähnten, niemals überführt werden zu können. Selbst in der Dopingbekämpfung im Sport ist es heute üblich, Dopingproben einzufrieren und aufzubewahren, bis neue Analysemöglichkeiten gefunden werden. Warum sollte die Wissenschaft diese Möglichkeit aus der Hand geben? Irgendwann werden semantische Suchverfahren zur Verfügung stehen, die auch umformulierte – aber inhaltsgleiche – Übernahmen aus ungenannten Quellen entdecken können. Es darf als nahezu selbstverständlich vorausgesetzt werden, dass heutige Plagiatoren so vorgehen und wortgleiche Übernahmen strikt vermeiden. Es ist kein Grund ersichtlich, die Möglichkeiten einer späteren Überprüfung freiwillig aus der Hand zu geben.

Straftatbestand Ghostwriting?

Auch diese Forderung ist schwer nachvollziehbar. Wer eine fremde Arbeit als eigene einreicht, hat bereits heute mit schweren Konsequenzen zu rechnen. Akademische Grade und Titel werden in diesem Fall aberkannt, die berufliche Laufbahn nimmt irreparablen Schaden. Wir verweisen auf die Ausführungen zum Thema Straftatbestand Ghostwriting.
Auf Wunsch können die Hochschulen in ihren Prüfungsordnungen auch eidesstattliche Versicherungen der Kandidaten vorschreiben, die Arbeit selbst verfasst zu haben. Damit haben sie bereits nach geltendem Recht die Möglichkeit, eine strafrechtliche Verfolgung zu ermöglichen. Daneben auch den Verfasser einer Arbeit dafür belangen zu wollen, dass jemand anderes sie als eigene Prüfungsarbeit einreicht, klingt abenteuerlich. Allein die faktische Unmöglichkeit, hier Vorsatz nachzuweisen, würde eine solche rechtliche Vorschrift zur praktischen Bedeutungslosigkeit verurteilen.

Das wirkliche Problem des akademischen Ghostwritings

Der Hochschulverband will sich offenbar erneut aus der Verantwortung stehlen. Das Problem des Ghostwritings wäre deutlich entschärft, wenn Universitäten ihre eigenen Promotionsordnungen auch nur ansatzweise ernst nähmen. Selbst bei ACAD WRITE, wo ausschließlich Autoren mit einschlägigen Hochschulabschlüssen Projekte bearbeiten, wäre es Ghostwritern unmöglich, Dissertationen in Serie zu produzieren, die einen echten wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt bedeuten. Wer eine solche Arbeit je verfasst hat, kennt den Aufwand. Niemand schreibt 30 oder 40 solcher Arbeiten hintereinander. Daher sehen wir unsere Aufgabe in der wirkungsvollen Unterstützung der Doktoranden. Es sind jedoch Fälle allein arbeitender Ghostwriter bekannt, die kein Studium absolviert haben, aber dennoch parallel mehrere Dissertationen in Fächern wie Jura, Medizin und BWL schreiben, ohne dass auch nur eine davon abgelehnt wurde.

Wir kennen diese Ghostwriter nicht persönlich, tun uns aber schwer mit der Annahme, dass es sich ausnahmslos um Universalgenies handelt. Es ist kaum vorstellbar, dass solche Fälle nicht aufgedeckt werden könnten, wenn seitens der Universitäten nicht nur auf korrekte Verwendung von Anführungszeichen, sondern wenigstens am Rande auch auf den wissenschaftlichen Wert einer Doktorarbeit geachtet würde. Solange in einigen Fachbereichen jeder Altpapier-Stapel mit Summa cum Laude benotet wird, kämpft Prof. Kempen eindeutig an der falschen Front.

Acad Write International AG
Thomas Nemet
Dorftrasse 11

8302 Kloten
Schweiz

E-Mail: info@acad-write.com
Homepage: http://www.acad-write.com
Telefon: +41 44 500 3184

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