Schleswig-Holstein: Online-Casinos und private Sportwetten liberalisiert

Die knappe Ein-Stimmen-Mehrheit der schwarz-gelben Koalition hat in Schleswig-Holstein entschieden und damit das neue Gesetz zur Liberalisierung des Glücksspiels verabschiedet. Dies sorgt für weitestgehend für eine Aufhebung aller Beschränkungen im Vertrieb und im Bereich der Werbung für Online-Casinos und private Sportwetten im Jahr 2012. Grundsätzlich bedeutet das, dass private Unternehmen Online-Casinos betreiben und auch die Lizenzen für Sportwetten erwerben können.

Zwar behält sich auch Schleswig-Holstein das Veranstaltungsmonopol für Lotto vor, hebt jedoch die Beschränkungen im Bereich Vertrieb und Werbung ebenfalls auf. Für das Glücksspiel bedeutet die Veränderung grundsätzlich, dass Online-Casinos, die bisher ihre Angebote im Ausland vertrieben und grundsätzlich damit weltweit anboten, was hart an der Grenze der Legalität war, jedoch nicht wirklich kontrolliert werden konnte, dass Sportwettenanbieter und Online-Casinos wieder legal in Deutschland betrieben können.

Ob es tatsächlich auch dazu kommt, steht allerdings in den Sternen, denn außer Schleswig-Holstein hat bisher kein Bundesland seine Gesetze auf diese Weise gelockert und man reagierte den Erwartungen entsprechend empört auf die Entwicklung.

Dies weist wohl kaum darauf hin, dass man auch in anderen Bundesländern mit Veränderungen der Gesetzeslage in diesem Bereich rechnen kann, die sich positiv auf das Glücksspielgeschäft auswirkt. Im Gegenteil. Man tendiert eher in die Richtung eines weitaus restriktiveren Glücksspielstaatsvertrags.

Die neue Regelung Schleswig-Holsteins wird vor allem von der Grünen-Finanzexpertin Monika Heinold scharf kritisiert, die erklärte, dass es sich bei diesem Alleingang Schleswig-Holsteins um einen Affront gegenüber allen anderen Bundesländern handeln würde.

Darüber hinaus bezeichnet sie die Verabschiedung des neuen Gesetzes als Erpressung. Auch der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, von der SPD, äußerte sich sehr kritisch zu der Entscheidung in Schleswig-Holstein.

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