Wohlfahrtsverband kritisiert neue Hartz-IV-Regelungen zum Ehrenamt

Als völlig inakzeptabel hat der Paritätische Wohlfahrtsverband die Pläne der Bundesregierung kritisiert, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliches Engagement künftig als Einkommen voll auf den Hartz-IV-Regelsatz anzurechnen. „Während das Engagement normalerweise durch einen steuerlichen Freibetrag von 2.100 Euro honoriert wird, wird der Langzeitarbeitslose für seinen freiwilligen Einsatz im Sportverein oder als ehrenamtlicher Bürgermeister durch Kürzungen seines Regelsatzes bestraft“, erklärte Eberhard Jüttner, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes. „Sollte diese Regelung Gesetzeskraft erlangen, würde die Zwei-Klassen-Gesellschaft auch im Ehrenamt Einzug halten. Statt froh zu sein, wenn Hartz-IV-Empfänger sich trotz ihrer schwierigen Lage für unser Gemeinwesen engagieren, manifestiert die Bundesregierung Ausschluss und Ausgrenzung“, so Jüttner.

Es sei geradezu grotesk, wenn ausgerechnet im Europäischen Jahr des freiwilligen Engagements die Bedingungen für das Ehrenamt verschlechtert würden. Die jetzige Gesetzeslage müsse nach Ansicht des Verbandes beibehalten werden.

Diese Meldung aus Berlin wurde am 21.01.2011 um 11:36 Uhr mit den Stichworten DEU, Arbeitsmarkt, Gesellschaft übertragen.

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