Sozialkassen wollen Nachforderungen von Leiharbeitsfirmen noch in diesem Jahr

Die Sozialkassen wollen noch in diesem Jahr Beiträge von Leiharbeitsfirmen nachfordern, die nach Tarif der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) zahlen. Das erfuhren die Zeitungen der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (Freitagausgabe) aus hohen Kreisen der Sozialversicherungen. Entgegen anders lautenden Berichten wolle man sich keine Zeit damit lassen, weil ansonsten die Beiträge für 2006 verjähren würden.

Das Bundesarbeitsgericht hatte am Dienstag die CGZP für nicht tariffähig erklärt. Ob damit die Tarifverträge auch rückwirkend unwirksam sind und damit Beschäftigte wie Sozialkassen. Nachforderungen stellen können, müssen die Arbeitsgerichte vor Ort entscheiden. Arbeitsmarktexperten erwarten Klagewellen im kommenden Jahr. So lange wollen die Sozialkassen aber nicht warten. Denn, sie können möglicherweise bis zu vier Jahre rückwirkend höhere Beiträge fordern. Die Verjährungsfrist für 2006 läuft damit am 31. Dezember aus. Man könne nicht auf Beiträge für ein ganzes Jahr verzichten, hieß es aus den Kreisen. Schließlich gehe es darum, höhere Renten für die betroffenen Leiharbeiter zu erwirken. Sollte die Rentenversicherung höhere Beiträge erhalten, würden sie den Rentenansprüchen der Leiharbeiter gutgeschrieben. Schreiben an die 1.600 betroffenen Verleihfirmen würden derzeit vorbereitet. Schätzungen zufolge könnten die Sozialkassen 500 Millionen Euro pro Jahr nachfordern.

Diese Meldung aus Berlin wurde am 16.12.2010 um 17:51 Uhr mit den Stichworten DEU, Arbeitsmarkt übertragen.

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