Regierung plant Aufweichungen beim Anlegerschutz

Im Ringen um die bessere Aufklärung von Verbrauchern bei Geldanlagen scheint sich die Bankenlobby durchgesetzt zu haben. Dies berichtet der „Spiegel“. So findet sich im aktuellen Entwurf zum Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes ein Änderungsvorschlag, der von Verbraucherschützern vehement kritisiert wird.

Unter Punkt 3 heißt es: „Die Pflicht, ein Produktinformationsblatt zur Verfügung zu stellen, wird auf den aktiven Vertrieb von Produkten im Zusammenhang mit einer Anlageberatung beschränkt.“ Das bedeutet, dass es nur für die Finanzprodukte ein standardisiertes Informationsblatt über Chancen, Risiken und Kosten geben soll, die der Bankberater dem Kunden im persönlichen Gespräch anbietet – nicht aber für alle anderen Anlage formen, über die sich der Verbraucher allein, zum Beispiel im Internet, informieren kann. Grund hierfür sei, dass die Erstellung für „Hunderttausende von Produkten praktisch schwierig zu bewerkstelligen“ sei und sich Informationsblätter gerade für die Aktien von mittleren und kleineren Unternehmen „nicht rentieren“. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hatte die Banken immer wieder aufgefordert, „präzise, transparente und verständliche Produktinformationen über Anlageprodukte“ zur Verfügung zu stellen. Ob und warum es zu dieser Änderung im Gesetzentwurf gekommen ist, dazu wollte man sich im zuständigen Finanzministerium nicht äußern. Der Entwurf soll noch im Sommer im Kabinett beschlossen werden.

Diese Meldung der dts Nachrichtenagentur aus Berlin wurde am 17.07.2010 um 11:21 Uhr mit den Stichworten DEU, Unternehmen übertragen.

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