NRW-Innenausschuss erhält keine Einsicht in Loveparade-Protokolle der Polizei

Bei der Suche nach den Ursachen für die Loveparade-Katastrophe in Duisburg erhält der Innenausschuss des Landtags in Nordrhein-Westfalen keine Einsicht in die Einsatzprotokolle und Funkprotokolle der Polizei. Dies geht aus einem Bericht, welcher der WAZ-Mediengruppe (Mittwochausgabe) vorliegt, hervor. Eine entsprechende Anfrage von CDU-Fraktionsvize Peter Biesenbach hat Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) abgelehnt.

In einem Fax an die Fraktionen, das ebenfalls den Zeitungen der WAZ-Gruppe vorliegt, schreibt er, eine Herausgabe „wichtiger Beweismittel“ könnte das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft stören. Nach Angaben des leitenden Oberstaatsanwalts in Duisburg sprechen sowohl Datenschutz-Gründe als auch eine Gefährdung des Untersuchungszwecks gegen eine Akteneinsicht, so Kutschaty. Es müsse vermieden werden, dass noch zu vernehmende Zeugen durch frühzeitige Veröffentlichung der Protokolle „in ihrer Erinnerungsfähigkeit beeinflusst werden“. Außerdem bestehe die Gefahr der Vorverurteilung. Auch der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf lehnt die Herausgabe der Unterlagen ab. Die Dokumentation des Polizeieinsatzes bei der Loveparade am 24. Juli dieses Jahres sei ein „zentrales Beweismittel“. Einsichtnahme und Auswertung sei nur Sache der Ermittlungsbehörden, so der Generalstaatsanwalt.

Diese Meldung aus Düsseldorf wurde am 14.09.2010 um 19:09 Uhr mit den Stichworten DEU, NRW, Unglücke, Justiz übertragen.

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