Leutheusser-Schnarrenberger plant Reform des Gebühren- und Kostenrechts für Anwälte und Notare

Anwälte, Notare und ehrenamtliche Richter können auf steigende Entlohnung hoffen. Wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ berichtet, plant Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eine grundlegende Reform des Gebühren- und Kostenrechts. Die Ministerin kündigte an: „Einen ersten Entwurf werde ich noch in diesem Jahr vorstellen, damit wir die Kostenrechtsregeln in Ruhe mit allen Beteiligten diskutieren können. Die Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren wird Teil eines großen Reformpakets.“

Die meisten Anwälte rechnen nicht nach frei ausgehandelten Stundensätzen ab, sondern nach den gesetzlichen Gebühren. Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatten bereits auf mehr Geld gedrungen. Leutheusser-Schnarrenberger erläuterte in „Focus“, sie prüfe, „wo in der Justiz Gebühren, Vergütungen oder Entschädigungen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst oder Korrekturen vorgenommen werden müssen“. Änderungen werde es nicht nur bei der Gebührenhöhe, sondern auch in den Strukturen geben. Für einzelne Juristen könnte also auch ein Minus herauskommen. Für die Laien ist offenkundig eine Anhebung in Sicht: „Im Jahr des Ehrenamtes liegt der Fokus auch auf ehrenamtlichen Richtern und Schöffen. “ Eine Generalrevision plant die Ministerin bei den Notarkosten: „Das geltende Kostenrecht für Notare stammt in seiner Grundstruktur von 1936. Die Regelungen sind kaum noch zu durchschauen.“

Diese Meldung aus Berlin wurde am 06.02.2011 um 10:27 Uhr mit den Stichworten DEU, Parteien, Justiz übertragen.

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