Koalition will Sicherungsverwahrung nur noch bei gemeingefährlichen Taten

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat sich im Grundsatz über eine Neuregelung der hoch umstrittenen nachträglichen Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher verständigt. Das Bundeskabinett wird nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ an diesem Mittwoch Eckpunkte eines neuen Gesetzes von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) beschließen und zugleich die Möglichkeit eröffnen, auch freigelassene und als weiterhin gefährlich geltende Gewalt- und Sexualtäter künftig mit einer elektronischen Fußfessel zu überwachen. Union und FDP hatten bereits im Koalitionsvertrag eine Neufassung der Sicherungsverwahrung beschlossen.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, welches das seit 1998 geltende Gesetz zur nachträglichen Unterbringung gefährlicher Straftäter aufgehoben hatte, machte das Vorhaben für die Bundesregierung noch dringlicher. Nach den Vorschlägen von Leutheusser-Schnarrenberger soll die Sicherungsverwahrung „eine Unterbringung im Gewahrsam nach Ablauf der eigentlichen Haftstrafe“ nur noch bei schweren, gemeingefährlichen Straftaten verhängt werden können. Bislang kann jeder Kriminelle, der wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wird, etwa ein Betrüger oder ein Dieb, Sicherungsverwahrung auferlegt bekommen. Die Justizministerin will auch die sogenannte nachträgliche Sicherungsverwahrung, die bislang allein am Ende einer Haftstrafe angeordnet werden kann, künftig komplett abschaffen. Stattdessen will sie die sogenannte vorbehaltene Sicherungsverwahrung stärken, die sich die Richter bereits im Urteil des Strafprozesses offen halten. Zugleich will sie die Frist verlängern, zu der Richter einen Strafgefangenen bei vorbehaltener Regelung zur Sicherungsverwahrung verpflichten können. Gegen die Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gibt es in der Unionsfraktion und auch in unionsregierten Bundesländern Bedenken. Vor zwei Wochen hatte es deswegen Streit in der Koalition gegeben. Aus Regierungskreisen verlautete nun, man sei zuversichtlich, dass auch im Detail der Gesetzesnovelle eine Einigung gefunden werde, weil Leutheusser-Schnarrenberger ihrerseits in der Frage der Fußfesseln Zugeständnisse gemacht habe. Sie hat ihre bisher grundsätzlichen Einwände gegen eine solche elektronische Kontrolle aufgegeben und will bei der an diesem Mittwoch beginnenden Justizminister-Konferenz in Hamburg Vorschläge machen, wie die Behörden als gefährlich geltende Schwerverbrecher auch mit solchen Mitteln besser überwachen können.

Diese Meldung der dts Nachrichtenagentur aus Berlin wurde am 23.06.2010 um 01:00 Uhr mit den Stichworten DEU, Justiz übertragen.

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