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Gericht: Frau darf Kind von totem Ehemann austragen

Rostock (dts Nachrichtenagentur) – In Rostock hat das Oberlandesgericht heute entschieden, dass eine Witwe das Kind ihres toten Ehemannes austragen darf. Die künstlich befruchteten Eizellen müssten von der Klinik an die Frau aus Neubrandenburg herausgegeben werden, so die Entscheidung des Gerichts. Im Juli 2008 war der Mann der 29-Jährigen bei einem Motorradunfall ums Leben gekommen. Nur zwei Monate zuvor hatte das Paar von ihm befruchtete Eizellen einfrieren lassen. Die Klinik verweigerte mit Verweis auf das Embryonenschutzgesetz jedoch die Herausgabe der Eizellen und bekam zuvor vom Landgericht Neubrandenburg Recht.

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