DGB nennt Entwurf für Hartz-IV-Neuberechnung "verfassungsrechtlich bedenklich"

Der Deutsche Gewerkschaftsbundes (DGB) hat den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze als verfassungsrechtlich bedenklich eingeschätzt. Der Gesetzentwurf werde dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts „nicht gerecht“ und bilde „keine tragfähige Basis zur Vermeidung von Armut, insbesondere von Kinderarmut“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme für die Anhörung des Sozialausschusses am Montag, die dem „Tagesspiegel“ (Montagsausgabe) vorliegt. „Die Verfassungslage ist entscheidend, nicht die Kassenlage“, heißt es in der 26-seitigen Analyse.

Nach Ansicht des DGB sind die Regelsätze, insbesondere die von Kindern, zu niedrig. Sie seien „nicht auf die Vermeidung von Armut ausgelegt“, sondern „durch eine politisch motivierte, gesteuerte Auswertung“ der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zustande gekommen. Das Verfahren zur Ableitung der Regelsätze sei „nicht in ausreichender Transparenz“ durchgeführt, die Referenzgruppe „auf methodisch unzulässige Weise“ gebildet worden, außerdem gebe es „teils fragwürdige normative Entscheidungen“, kritisieren die DGB-Fachleute. So sei etwa „nicht nachvollziehbar“, warum Hartz-IV-Empfänger nicht „im geringen Maß Alkohol und Zigaretten konsumieren sollen“. Auch das Bildungspaket ist nach Ansicht des DGB „zu klein“. Der Betrag von zehn Euro sei „weitgehend freihändig abgeleitet“, kritisiert der DGB, es sei zweifelhaft, ob eine solche Regelung verfassungskonform sei.

Diese Meldung aus Berlin wurde am 21.11.2010 um 16:13 Uhr mit den Stichworten DEU, Arbeitsmarkt, Justiz, Gesellschaft übertragen.

We will be happy to hear your thoughts

Hinterlasse einen Kommentar