Datenschutz-Gutachten zum Rundfunkbeitrag vorgestellt

In Berlin hat Hans Peter Bull, Staatsrechtslehrer aus Hamburg und ehemaliger Bundesbeauftragter für den Datenschutz, hat am Montag sein Gutachten „Datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Einführung eines Rundfunkbeitrags“ vorgestellt. Das Gutachten hatten ARD und ZDF in Auftrag gegeben. Bull kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die Vorschriften des im Entwurf vorliegenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrags mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind.

Danach sind insbesondere der geplante einmalige Meldedatenabgleich, regelmäßige Meldedatenübermittlungen und Anzeige- sowie Auskunftspflichten der Beitragspflichtigen ebenso wie Auskunftsrechte gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden. ARD und ZDF begrüßen das ausführlich begründete Ergebnis. „Für den Einzug des Rundfunkbeitrags ist ein Modell entwickelt worden, das den bürokratischen Aufwand gering hält und Nachforschungen beim Beitragspflichtigen, so gut es geht, vermeidet. Das Gutachten von Professor Bull bestätigt diese Verfahrensregelungen, die den Beitragspflichtigen entlasten, für einen effektiven Gesetzesvollzug sorgen und Beitragsgerechtigkeit gewährleisten“, sagte ZDF-Justitiar Carl-Eugen Eberle bei der Vorstellung des Gutachtens. „Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist es von großer Bedeutung, dass die Neuordnung der Rundfunkfinanzierung höchsten datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt. Es ist daher erfreulich, dass ein ausgewiesener Fachmann auf diesem Gebiet die Regelungen im Staatsvertragsentwurf unter datenschutzrechtlichen Aspekten für geeignet, erforderlich und angemessen hält“, erklärte SWR-Justitiar Hermann Eicher. Das Gutachten von Hans Peter Bull ist im Internet veröffentlicht.

Diese Meldung aus Berlin wurde am 20.09.2010 um 15:40 Uhr mit den Stichworten DEU, Fernsehen, Daten, Justiz übertragen.

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