CDU/CSU-Fraktion begrüßt Neuregelung der Sicherheitsverwahrung

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings begrüßt die am Mittwoch beschlossene Neuregelung der Sicherheitsverwahrung. Das Recht der Sicherungsverwahrung werde damit „auf neue Füße gestellt“. Neben den Maßnahmen zur Konsolidierung der primären und dem Ausbau der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung werde vor allem mit dem „Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter“ (ThUG) „ein völlig neuer Weg“ gegangen.

Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Formulierungshilfe zur Neuordnung der Sicherheitsverwahrung, wonach die umstrittene nachträgliche Sicherungsverwahrung ab 2011 abgeschafft werden soll. Das sogenannte Therapieunterbringungsgesetz soll bei `Altfällen` greifen, die bereits entlassen wurden oder entlassen werden sollen und soll die weitere Unterbringung von psychisch schwer gestörten Gewalttätern in besonderen Einrichtungen ermöglichen. Nach Vorstellung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) soll für neue Fälle künftig verstärkt eine „primäre Sicherungsverwahrung“ greifen, die bereits mit dem Hafturteil feststehen und bei Schwerstkriminellen an die Haftstrafe anschließen soll. Vorangegangen war ein Urteil des europäischen Gerichtshofes, indem die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung in einer Reihe von Fälle beanstandet wurde.

Diese Meldung aus Berlin wurde am 20.10.2010 um 15:57 Uhr mit den Stichworten DEU, Justiz, Gesellschaft übertragen.

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